Alleine im Jahr 2021 gab es über 175.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle, die der Gruppe "Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle" zugeordnet worden sind. Die Dunkelziffer liegt natürlich weit darüber, denn eine Statistik für die eigenen Fehltritte in der Freizeit und zu Hause gibt es nicht. Dabei ist die Rutschgefahr in den eigenen vier Wänden besonders groß.
Rutschsicherheit für Stein- und Fliesenböden
Mit der Anti-Rutsch-Behandlung können sämtliche Fliesen, Natursteinböden, wie Granit oder Marmor, Feinsteinzeug oder auch Beton oder Klinker nachträglich rutschfest gemacht werden. Rutsch Stopp reagiert chemisch auf der Oberfläche von Fliesen, Glas, Emaille und silikathaltigen Natursteinen. Es löst winzige Bestandteile heraus. Die so entstehenden mikroskopisch kleinen Vertiefungen führen zu einem erhöhten Gleitwiderstand, das bedeutet, die Oberfläche ist rutschsicherer. Der große Vorteil einer Anti-Rutsch-Behandlung ist die Tatsache, dass keine Schicht auf dem Boden aufgebracht ist. Es gibt auch keine Stolperfalle. Die Reinigung ist gleichbleibend und die Optik bleibt nahezu erhalten. Der Boden kann direkt nach der Behandlung wieder benutzt werden.
Rutschsicherheit auf Treppen
Auf einer Treppe auszurutschen erhöht das Risiko schwerwiegender Verletzungen immens. Wir haben unabhängig von der Oberfläche die passende rutschsichere Lösung. Auch für unsere Haustiere stellen Treppen oft unüberwindbare und gefährliche Hindernisse dar.
Rutschsicherheit im Badezimmer
Hier ist das Gefahrenpotenzial durch Nässe besonders hoch. Für emaillierte Stahlwannen und die Badezimmerfliesen ist die Anti-Rutsch-Behandlung die ideale dauerhafte Lösung. Acrylwannen können langlebig mit speziellen Sicherheitstapes rutschsicher gemacht werden. Diese Tapes lassen sich wieder rückstandfrei entfernen.
Es besteht sogar die Kostenübernahme durch die Pflegekasse - bis 4.000 € Zuschuß möglich!
Wer pflegebedürftig ist und zu Hause gepflegt wird, hat gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dadurch wird nachträgliche Rutschsicherheit pro Einzelmaßnahme mit bis zu 4.000 € bezuschusst. Voraussetzung für die Kostenübernahme der Pflegekassen ist die Eingruppierung in einen Pflegegrad. Seit 2015 müssen Pflegebedürftige bei Auftragswerten unter 4.000 € keinen Eigenanteil leisten. Es muss lediglich ein formloser Antrag, idealerweise mit unserem Angebot für die Maßnahme, bei der Pflegekasse eingereicht werden. Gerne sind wir dabei behilflich.